Allgemeine Geschäftsbedingungen des Immobilienmakler-unternehmens Udo Kreulach Immobilien
§1 Zustandekommen eines Vertrags
- Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und dem Maklerunternehmen Udo Kreulach Immobilien – nachfolgend „Makler“ genannt – kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage beziehungsweise in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande.
- Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen.
- Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
§2 Provisionsanspruch
- Mit den Angeboten auf der Internetseite des Maklers wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung / dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises beziehungs- weise der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.
- Der Provisionssatz ist abhängig von der Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen:
- Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften oder bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz i. S. d. §§ 656a – 656d BGB (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) beträgt die Provision sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer jeweils 3,00% zzgl. MwSt.
- Bei Vermietung, Verpachtung oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermieterprovision 2,38 Monatsmieten.
- Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§3 Formerfordernis
- Vereinbarungen und Verträge – soweit es das Gesetz nicht bereits verlangt – bedürfen der Textform oder der Schriftform.
- Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
§4 Fälligkeit der Provision
- Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein konkreter Nachweis über die Möglichkeit eines Vertragsschlusses, beziehungsweise ein Vertrag selbst über das angebotene Objekt erbracht worden ist oder zustande kommt.
- Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (beispielsweise Abschluss eines Kaufvertrages oder eines Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
- Der Provisionsanspruch entsteht also, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen.
- Die Maklerprovision ist mit Abschluss oder – bei Kaufverträgen – mit der Beurkundung des Hauptvertrages fällig.
- Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§5 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch beim Immobilienverkauf für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist der Makler also berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§6 Informationsweitergabeverbot
- Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
- Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objekt- informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
- Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte – und dadurch entgangene – Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
- Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist beziehungsweise sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
§7 Vorkenntnis von Angeboten
- Ist dem Empfänger die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
- Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.
§8 Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§9 Abschluss des Hauptvertrages
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§10 Informationsgrundlagen und Prüfungsumfang
- Die auf dem Portal zur Verfügung gestellten Informationen über die einzelnen Immobilien und deren Anbieter stammen ausschließlich von den jeweiligen Anbietern oder deren Auftraggebern, es sei denn, die jeweilige Information enthält den ausdrücklichen Hinweis auf einen anderen Ursprung.
- Ziel des Informationsangebotes auf dem Portal ist es, die Nutzer über die Immobilienangebote von Udo Kreulach Immobilien zu informieren und den Kontakt zum jeweiligen Anbieter zu ermöglichen. Ziel ist es dagegen nicht, die Richtigkeit der Angaben der Anbieter beziehungsweise deren Auftraggeber, insbesondere der Verkäufer oder Vermieter zu überprüfen. Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, hat der Makler die Angaben zu den einzelnen Objekten nicht überprüft – sie stammen ausschließlich von den Anbietern.
- Die darüber hinaus angebotenen Informationen zum Immobilienbereich allgemein stammen teilweise aus anerkannten Veröffentlichungen, Experten- meinungen, o. a. Branchenstandards. Soweit der Ursprung oder der Autor der jeweiligen Information angegeben ist, ist dieser für den Inhalt verantwortlich. Der Makler macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen.
- Der Makler bietet somit eine Plattform für die Informationseinstellung von Udo Kreulach Immobilien. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet handelt es sich nicht um eigene Inhalte. Der Makler macht sich diese fremden Inhalte nicht zu Eigen.
§11 Haftung
- Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer beziehungsweise von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind.
- Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
- Der Makler übernimmt daher keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der erhaltenen Objektangaben, sowie für sonstige Informationen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind. Eine Haftung des Maklers im Zusammenhang mit dem Inhalt solcher Informationen ist ausgeschlossen.
- Die übrigen Inhalte dieser Webseiten werden sorgfältig erarbeitet und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gleichwohl können Fehler (beispielsweise technische Störungen, falsche Wiedergabe, Verfälschungen durch unbefugte Dritte usw.) auftreten. Der Makler übernimmt deshalb auch im übrigen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten befindlichen Informationen.
- Eine Haftung aus unterlassener oder fehlerhafter Beratung beziehungsweise Aufklärung ist ausgeschlossen.
§12 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§13 Verjährung
- Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre.
- Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
- Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§14 Sonstiges
Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verwendet, kopiert oder vervielfältigt werden.
§15 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
- Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
- Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Freiburg, den 01.10.2024 Udo Kreulach Immobilien